Immobilienfinanzierung – welche Möglichkeiten gibt es und was gilt es zu beachten?
Von admin am 22. Januar 2013. Abgelegt in Finanzierung,HausbauEs ist der Wunsch vieler: der Traum von den eigenen vier Wänden. Doch nur die wenigsten, können sich diesen Traum, finanziell so ohne weiteres leisten. Daher kommt für die meisten eine Immobilienfinanzierung in Frage. Doch, welche Möglichkeiten gibt es, und was gilt es zu beachten?
Prinzipielle Überlegungen
Zunächst müssen die Gesamtkosten für den Hausbau aufgestellt werden. Dabei dürfen nicht lediglich die reinen Baukosten berücksichtigt werden, sondern zusätzlich auch verschiedene Nebenkosten, wie Notar- und Gerichtsgebühren, Grunderwerbssteuer, Erschließungskosten, Aufwendungen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens und so weiter. Im Durchschnitt sind mit etwa 10 Prozent Nebenkosten zu rechnen.
Nachdem die Gesamtkosten ermittelt wurden, ist der nächste Schritt, die Einbringung von Eigenkapital. Darunter fallen Bankguthaben, Sparanlagen, Bausparverträge oder andere Geldanlagen. Auch Eigenleistungen im Baubereich können mit gerechnet werden, wenn sich dadurch die Kosten für Handwerker merklich reduzieren.
Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass eine gewisse finanzielle Reserve für Unvorhergesehenes vorhanden bleibt, denn kein Bauvorhaben kann bis auf den letzten Cent im Voraus exakt geplant werden.
Im Anschluss daran, ist die Ermittlung des Finanzierungsbedarfs kein Problem mehr. Doch welche Immobilienfinanzierung in Frage kommt, ist abhängig von persönlichen Umständen und Gegebenheiten.
Bankdarlehen
In den überwiegenden Fällen wird der erste Gang zur Hausbank sein. Welches Angebot der Bankberater machen kann, ist im Wesentlichen abhängig von dem Verhältnis Beleihungswert der Immobilie, zu den Gesamtkosten. Einfach ausgedrückt, ist damit der Wert gemeint, den das Kreditinstitut als Sicherheit hat. Je höher der Wiederverkaufswert wäre, desto bessere Konditionen können angeboten werden.
Es gibt auch verschiedene Finanzierungsarten. Häufig wird ein so genanntes Annuitätendarlehen verkauft. Hier bleibt die Darlehensrate während der gesamten Laufzeit konstant, lediglich der Zins- und Tilgungsanteil innerhalb der Rate variiert.
Eine weitere Möglichkeit ist das endfällige Darlehen. Während der Laufzeit werden ausschließlich die Zinsen gezahlt, die Tilgung erfolgt am Vertragsende in einer Summe.
Neben den herkömmlichen Bankdarlehen, existieren noch eine ganze Reihe von weiteren Möglichkeiten, die von staatlicher Seite angeboten werden. Dabei stellen diese keineswegs einen Ersatz zur „normalen“ Baufinanzierung dar, sondern ergänzen diese. Wann und welche Ergänzung Sinn macht, kann nur in einem persönlichen Gespräch mit einen Fachmann geklärt werden.
KFW-Fördermittel
Wohnungsbauprogramm
Diese Variante ist eine sinnvolle Ergänzung zur langfristigen Baufinanzierung. Der Vorteil liegt vor allem in einem sehr zinsgünstigem Darlehen. Maximal kann bis zu 35 Jahren finanziert werden, bei gleichzeitig 5 tilgungsfreien Jahren.
Effizient bauen
Für Privatpersonen, die besonders Energiebewusst bauen möchten, bietet sich dieses Programm der KfW an. Neben günstigen Konditionen, können auch Tilgungszuschüsse beantragt werden, die abhängig vom Grad der Energieeffizienz sind.
Förderungen durch Bund, Länder oder Gemeinden
Unter gewissen Umständen werden für Privatpersonen öffentliche Fördermittel gewährt. In erster Linie können vor allem diejenigen profitieren, die neu bauen. Nur sehr selten werden Modernisierungen gefördert. In Betracht kommen dabei:
- Gewährung von Wohngeld
- Übernahme von Bürgschaften
- Bereitstellung von Bauland
- Vergünstigungen im Steuersegment
- Aufwendungszuschüsse
- Bausparprämien
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen existiert allerdings nicht.
Wohn-Riester
Die Wohn-Riester-Förderung wurde nach dem Wegfall der Eigenheimzulage eingeführt. Geförderte Personen, werden speziell bei der Bildung von Eigenkapital durch den Staat gefördert. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen 4 Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in einen zertifizierten Sparvertrag eingezahlt werden (mindestens 60 Euro, maximal 2.100 Euro). Je nach Höhe der Einzahlung, beträgt die Grundzulage pro Person 154 Euro. Dazu kommt noch eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro beziehungsweise 300 Euro (abhängig vom Geburtsjahr 2009). Für Berufsanfänger gibt es einen Extrabonus von 200 Euro.